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VETTER FAQ
Öl- und Wassersauger
Kann ich Chemikalien mit dem Sauger aufnehmen?
VETTER Vakuumsauger sind für das Aufsaugen von Öl, Wasser oder staubförmigen Medien vorgesehen. Säuren, Laugen oder toxische Stäube dürfen nicht aufgesaugt werden. Ebenso ist der Einsatz bei brennbaren, gasbildenden Flüssigkeiten ausgeschlossen.
Wie groß/klein dürfen aufzusaugende feste Bestandteile sein?
Bedingt durch den extrem großen Schlauchdurchmesser (38 mm) können auch verhältnismäßig große Fremdkörper gesaugt werden. Dies ist jedoch abhängig vom Zustand der entsprechenden Materialien und sollte vor einem längeren Einsatz getestet werden.
Kann man mit dem Sauger auch Öl aufsaugen?
Öle und Emulsionen können problemlos aufgesaugt werden, sofern diese nicht der Gefahrenklasse A I entsprechen und die notwendige Viskosität aufweisen.
Welche Ersatzteile benötigt man, wenn man die Pumpe austauschen möchte?
Im Regelfall ist nur die Austauschpumpe notwendig.
Bei älteren Modellen werden unter Umständen div. Anschlussteile benötigt. Details sind in diesem Fall beim Hersteller anzufordern.
Warum haben die VETTER Sauger keine Edelstahlbehälter?
Behälter aus GFK lassen sich bei kleineren Schäden problemlos mit einem preisgünstigen Reparatursatz (Kfz-Handel) selbst instandsetzen und können darüber hinaus später gut wiederverwertet werden. Beulen oder Deformierungen bei metallischen Behältern führen zu Leckagen im Bereich des Adapterdeckels und erfordern den Austausch des Behälters. GFK-Behälter sind formstabil.
Sind VETTER Vakuumsauger Ex-geschützt?
Flüssigkeitssauger nach dem Vakuumprinzip können grundsätzlich nicht EX-geschützt sein, da durch ihr Funktionsprinzip beim Aufsaugen brennbarer Flüssigkeiten immer ein zündfähiges Luft-Gas-Gemisch entsteht.
Darf man mit den Saugern auch in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten?
In der sog. Ex-Schutzzone 0 dürfen nur speziell ex-geschützte Geräte zum Einsatz gebracht werden.
VETTER Vakuumsauger sind ausdrücklich als "Nicht ex-geschützt" gekennzeichnet.
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Letzte Änderung: 16.07.2010